Modell 231

Miriade S.p.A. hat ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell (das „Modell“) gemäß dem Gesetzesdekret vom 8. Juni 2001, Nr. 231, insbesondere den Artikeln 6 und 7 (das „Dekret“), eingeführt. Dieses Dekret hat die verwaltungsrechtliche Verantwortung juristischer Personen, Unternehmen und Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingeführt.

Gemäß Artikel 5 des Dekrets haftet das Unternehmen für Straftaten, die in seinem Interesse oder zu seinem Vorteil begangen werden:

Um jegliche Form der Haftung zu vermeiden und die Einhaltung der genannten Vorschriften zu gewährleisten, hat Miriade seit geraumer Zeit ein Überwachungsorgan eingerichtet, das mit unabhängigen Initiativ- und Kontrollbefugnissen ausgestattet ist. Dieses Organ überwacht die Funktionsweise und Einhaltung des Modells sowie dessen Eignung zur Verhinderung der sogenannten „Voraussetzungstaten“.

Basierend auf den gesammelten Unterlagen und den erhaltenen Informationen überprüft das Überwachungsorgan gemäß den Anforderungen und Aufgaben des Artikels 6 des Dekrets:

Darüber hinaus obliegt dem Überwachungsorgan gemäß Artikel 6 des Dekrets die Aufgabe:

i) die Einhaltung des Modells sowie der Vorschriften und Informationsflüsse durch die Führungskräfte zu überwachen;

ii) die Wirksamkeit und Angemessenheit des Modells in Bezug auf die Unternehmensstruktur und die tatsächliche Fähigkeit, Straftaten im Sinne des Dekrets zu verhindern, zu prüfen;

iii) dem Verwaltungsrat Änderungen, Aktualisierungen und/oder Anpassungen des Modells vorzuschlagen – im Hinblick auf geänderte gesetzliche Vorgaben, betriebliche Entwicklungen, interne organisatorische Veränderungen oder den Bedarf an effektiveren internen Präventionsmaßnahmen.

Whistleblowing-Beschreibung

Der Meldekanal ermöglicht es – unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person – den Personen mit Funktionen der Vertretung, Verwaltung oder Leitung des Unternehmens, ihren unterstellten Mitarbeitenden sowie den Kundinnen und Kunden der verschiedenen Verkaufsstellen, zum Schutz der Integrität des Unternehmens folgende Meldungen zu erstatten:

das unter den Anwendungsbereich des Gesetzesdekrets 231/2001 fällt, gestützt auf konkrete und übereinstimmende Tatsachen;

Über den nachfolgenden Link können Meldungen zu rechtswidrigem Verhalten und/oder zum Verstoß gegen das Organisationsmodell anonym übermittelt werden.

Lesen Sie hier die vollständige Datenschutzinformation.